Welches Format sollte mein Sägeblatt haben?
In der Regel wird das Format von Kreissägeblättern wie folgt angegeben: Ø Durchmesser x Ø Bohrung (Aufnahme für die Säge) und Anzahl der Zähne, z.B: Ø 210 mm x 30 mm x 60 Z.
Bei Handkreissägen und Tauchkreissägen ist die Größe für das Sägeblatt durch das Gehäuse des jeweiligen Modells vorgegeben. Ebenso vorgegeben ist die Bohrung für das Sägeblatt. Durch die Nutzung eines Reduzierrings gibt es zumindest bei der Bohrung (Sägeblattaufnahme) etwas Flexibilität, ansonsten prüfen Sie bitte zunächst, welches Format Ihre Säge für das Sägeblatt vorschreibt.
Gerade bei Akku-Handkreissägen bieten sich dünnere Sägeblätter an. Durch die dünnere Bauweise wird weniger Energie verbraucht bei ebenso guten Schnittergebnissen. Man spricht hierbei auch von Dünnschnitt. Diese Sägeblätter können aber auch mit „normalen“ Kreissägen verwendet werden.